Einzelmaßnahmen (Bafa, KfW)
Die Sanierung über Einzelmaßnahmen, ob durch Bafa (Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, etc.) oder KfW (Heizungsanlagen) ist der richtige Weg wenn sich ihre Immobilie bereits in einem teilsanierten Zustand befindet, nur wenige Sanierungsmaßnahmen angestrebt werden oder Sie eine umfangreichere Sanierung über mehrere Jahre planen. So können Sie ihr Haus Schritt-für-Schritt energetisch aufwerten.
AUFGEPASST!
Bei aufwendigen energetischen Maßnahmen ab ca. 20.000€ empfiehlt sich die Anfertigung eines Sanierungsfahrplan/iSFP (+5% Zuschüsse, insgesamt 20% statt 15%).
So erhalten Sie je nach Sanierungskosten zwischen 1.000€ bis 7.500€ mehr Förderung pro Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. (Weitere Informationen zum Sanierungsfahrplan)
Dies kann sich bereits bei einem umfangreicheren Austausch der Fenster und/oder einer umfassenden Fassaden-Dämmung lohnen.
Sofern eine Dachsanierung erwogen wird bei der das Dach neu eingedeckt werden soll inkl. einer Aufsparrendämmung ist der Sanierungsfahrplan als vorausgehende Maßnahmen quasi ein Muss, da Sie sonst sehr viel Zuschüsse verlieren.
Auch kann sich der Sanierungsfahrplan/iSFP bei umfangreicheren Arbeiten am Fußboden in Form einer neuen Fußbodenheizung / Heizungsoptimierung lohnen.
Einzelmaßnamen (Bafa) für Gebäudehülle, Heizungsoptimerung und Lüftungsanlagen
Zuschussquote
15% oder 20% mit iSFP)
Begleitung durch Energieberater
50% Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähige Kosten
30.000€ oder
60.000€ mit iSFP
Antragstellung per Vollmacht
Richtlinienkonformer Ablauf des Förderantrags
Einzelmaßnamen (KfW) für Heizungsanlage
Basisförderung
30% auf 30.000€ förderfähige Kosten bei Einbau von Wärmepumpe
Einkommensbonus
+30% bei Haushaltseinkommen unterhalb von 40.000€
(v.a. für Rentner)
Geschwindigkeitsbonus bis 2028
+20% bei Austausch funktionstüchtiger Gas- (älter 20 Jahre) oder Ölheizung
Maximal 70% Förderung
Durchführung durch Fachunternehmer (inkl. hydraulischem Abgleich)
* bis 30.000€ förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
bis 15.000€ jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit
bis 8.000€ jeweils ab der siebten Wohneinheit
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